Dienstag, 25. August 2015

Die rechtlichen Seite dieser unglaublichen Geschichte

In einer ersten rechtlichen Beratung ziehe ich für mich und die Sache folgende Schlüsse:

Ein Rücktritt vom Kauf ist nur möglich, wenn zweimal unzureichend nachgebessert wurde oder die Nachbesserung verweigert wird.

Der Versandkarton muß vom Händer / Hersteller bereit gestellt werden. Da dies wohl aberwitzig scheint gerichtlich durchzusetzen, wird maxx erst mal damit durchkommen.



Somit besorge ich einen geeigneten Versandkarton (gar nicht so einfach bei der Bike-Größe) und versuche die Abwesenheit des Fatty´s einigermaßen verträglich mit meinen Vorhaben zu planen.

Wenn ich schon die Aussage habe, daß das Bike ohne Bedenken zu benutzen ist .... dann kann ich es ja auch tun ! ... auch wenn das sich Lockern der Schrauben kein gutes Gefühl mit sich bringt, ganz zu Schweigen von dem Knarzen ... aber ein Fatty fällt halt mal auf.

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