Mittwoch, 26. August 2015

Mangelbeseitigung - für mich nicht machbar



 

Maxx sieht das etwas anders ....



Anmerkung:
Wenn bei diesem Problem und dessen zeitlicher Ausdehnung von "freundlicher Geste" gesprochen wird, könnte beim Gegenüber etwas Unmut aufkommen. Wenn mir als Kunde im Vorfeld mehrmals mitgeteilt wird, wie einfach die Abhilfe doch ist und diese sich dann in meinem Fall als völlig unbrauchbar herausstellt, wird der Unmut noch etwas mehr. Vielleicht hätte auch an diesem Punkt etwas Entgegenkommen meinen Unmut schwinden lassen ?
Sicherlich kann ich als unkooperativ bezeichnet werden. Wenn einem aber nicht mal ein Transportkarton zur Verfügung gestellt wird, wozu der Hersteller / Händler lt. meiner Information verpflichtet ist, wie bezeichnet man denn dann so ein Verhalten ?
Jetzt muß das Bike doch unverzüglich zu maxx, weil sonst sogar die Gewährleistung erlischt ... gibt es doch Sicherheitsbedenken ? ... und weshalb kann die Gewärhleistung überhaupt eingeschränkt werden, wenn ich genau das mache, wozu mir der Händler / Hersteller geraten hat ???
Mir wird mehrfach mitgeteilt, daß das Bike ohne Bedenken benutzt werden kann ... jetzt doch nicht mehr ... mal hin, mal her ... darunter verstehe ich -> Willkür ???

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